Die Beschlüsse der Emder Synode 1571


Die Emder Synode von 1571 hat ein dreiteiliges Beschlussprotokoll hinterlassen. Es wurde in lateinischer Sprache verfasst. Das Originaldokument ist seit Mitte des 17. Jahrhunderts verschollen. Da aber Abschriften angefertigt wurden und bald auch Übersetzungen ins Niederländische, Französische und Deutsche entstanden, ist der authentische Text ziemlich verlässlich überliefert. 

Der erste Teil des Synodenprotokolls enthält die grundlegenden Beschlüsse (Generalia). Im zweiten Teil sind Antworten auf besondere Fragen und Anliegen festgehalten (Partikularia). Der dritte Teil umfasst eine Synodalordnung. 

Die Generalia bestehen aus 53 Artikel und beginnen mit den Sätzen: „Keine Gemeinde soll über andere Gemeinden, kein Pastor über andere Pastoren, kein Ältester über andere Älteste, kein Diakon über andere Diakone Vorrang haben oder Herrschaft beanspruchen. Sie sollen lieber dem geringsten Verdacht und jeder Gelegenheit dazu aus dem Weg gehen.“

Der Schlussartikel lautet: „Diese Artikel, die auf die rechtmäßige Ordnung der Kirche abzielen, wurden einmütig beschlossen. Wenn im Interesse der Gemeinden eine Änderung erforderlich ist, können und müssen sie verändert, vermehrt oder vermindert werden. Das zu tun ist aber keiner einzelnen Gemeinde gestattet. Vielmehr sollen sich alle an die Bestimmungen halten, bis eine Synode anders beschließt.“

Die Partikularia bestehen aus 25 Artikel, die sich mit vorher von den Gemeinden eingereichten Fragen und Anliegen befassen. 

Die Synodalordnung ist dreiteilig aufgebaut. Die ersten 9 Artikel befassen sich mit der Classisversammlung. Sie ist eine neue Einrichtung der Emder Synode und ermöglicht den Gemeinden Verbundenheit auf regionaler Ebene. 16 weitere Artikel widmen sich der Provinzsynode. Ein abschließender letzter Artikel betrifft die Generalsynode.

Am Schluss des Protokolls sind die Namen der Anwesenden und Unterzeichner aufgeführt. 

Aleida Siller