30. Artikel (Gen)
"Wer hartnäckig die Ermahnungen des Konsistoriums abweist, wird vom Abendmahl ausgeschlossen. Wenn der so Ausgeschlossene nach wiederholten Ermahnungen kein Zeichen der Reue erkennen lässt, dann muss man den Ausschluss aus der Gemeinde vollziehen."