28. Artikel (Gen)
"Wenn jemand bei verborgenen Sünden nicht auf die Ermahnung zweier oder dreier Brüder hört oder es zur öffentlichen Sünde kommen lässt, wird das vor das Konsistorium gebracht."
"Wenn jemand bei verborgenen Sünden nicht auf die Ermahnung zweier oder dreier Brüder hört oder es zur öffentlichen Sünde kommen lässt, wird das vor das Konsistorium gebracht."