8. Artikel (Versammlungen der Classes)
"Bevor man die auf der Provinzsynode zu behandelnden Punkte schriftlich festlegt, werden die Protokolle und Beschlüsse vorangegangener Synoden sorgfältig verlesen. Den Provinz- und besonders Generalsynoden soll man nicht erneut Fragen vorlegen, die schon früher behandelt und gemeinsam entschieden worden sind – es sei denn, es besteht ein Anlass, einen Beschluss in Frage zu stellen."
"Bevor man die auf der Provinzsynode zu behandelnden Punkte schriftlich festlegt, werden die Protokolle und Beschlüsse vorangegangener Synoden sorgfältig verlesen. Den Provinz- und besonders Generalsynoden soll man nicht erneut Fragen vorlegen, die schon früher behandelt und gemeinsam entschieden worden sind – es sei denn, es besteht ein Anlass, einen Beschluss in Frage zu stellen."
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