8. Artikel (Versammlungen der Classes)
"Bevor man die auf der Provinzsynode zu behandelnden Punkte schriftlich festlegt, werden die Protokolle und Beschlüsse vorangegangener Synoden sorgfältig verlesen. Den Provinz- und besonders Generalsynoden soll man nicht erneut Fragen vorlegen, die schon früher behandelt und gemeinsam entschieden worden sind – es sei denn, es besteht ein Anlass, einen Beschluss in Frage zu stellen."
