Das Subsidiaritätsprinzip

Subsidiarität (von lateinisch subsidium, „Hilfe“ oder „Reserve“) ist ein Prinzip, wonach die kleinste Einheit (Individuum, Familie, Gemeinde, Bundesland, Staat) die größtmögliche Selbstbestimmung und Eigenverantwortung hat. Nur dann, wenn etwas von einer einzigen Einheit nicht geregelt werden kann oder wenn etwas mehrere Einheiten angeht, ist die übergeordnete Ebene zuständig. Die „höhere“ bzw. größere Ebene ist also nachrangig gegenüber der „unteren“, der kleineren Ebene.

Die Emder Synode von 1571 wandte dieses Prinzip in ihren Beschlüssen für eine gemeinsame Kirchenordnung der niederländischen Gemeinden an. So heißt es beispielsweise in der Synodalordnung: „Wenn in einer Gemeinde der Classis etwas geschieht, was durch ihr Konsistorium nicht beigelegt werden kann, wird das auf der Versammlung der Classis behandelt und entschieden.“ (Versammlungen der Classes, Art. 3
Und in Artikel 1 zur Provinzsynode heisst es: „(…) Dabei wird nur das aufgeschrieben, was in den Konsistorien und Versammlungen der Classes nicht entschieden werden konnte oder was alle Gemeinden der Provinz angeht.“

Johannes Althusius, Rechtsgelehrter und ab 1604 Stadtsyndikus in Emden brachte das subsidiäre Denken in seiner Staatslehre zum Ausdruck, vor allem in seinem Hauptwerk von 1603 „Politica Methodice digesta“.

Ende des 19. Jahrhunderts floss das subsidiäre Denken durch die Enzyklika „Rerum novarum“ von 1891 in die katholische Soziallehre ein, erneuert 40 Jahre später durch die Enzyklika „Quadragesimo anno“ gegen die zunehmende zentralistische und totalitäre Staatstendenz und Gesellschaftsordnung. 

Das Subsidiaritätsprinzip ist Konzept föderaler Bundesstaaten wie zum Beispiel der Schweiz, Österreich, Italien, Deutschland und der USA. Auch der Staatenverbund der Europäischen Union ist nach diesem Prinzip geregelt.