26. Artikel (Gen)
"Wenn nun jemand von der reinen Lehre abgewichen ist oder in seinem Lebenswandel gesündigt hat, so muss die von Christus in Matthäus 18 eindeutig gegebene Regel angewandt werden. Voraussetzung ist, dass der Vorfall verborgen geblieben ist und keinen öffentlichen Anstoß erregt hat."
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