47. Artikel (Gen)

"Wer nach dem kommenden November seine Gemeinde ohne Zeugnis oder mit einem Schreiben, das nicht dieser Ordnung entspricht, verlässt, gilt nicht als Glaubensgenosse, dem man nach der Weisung des Paulus am meisten Gutes tun soll. Wenn trotzdem jemand aus den Gemeinden unter dem Kreuz kommt oder von Orten, an denen kein Predigtdienst besteht, soll man ihn prüfen, ob er beten, Rechenschaft über seinen Glauben ablegen, den Grund für seine Reise angeben kann und Ähnliches. Die Diakone werden klug genug einschätzen, wieweit man ihnen so helfen muss."