7. Artikel (Provinzsynoden)

"Die zu diesen Synoden entsandten Ältesten und Diakone haben bei allen Sitzungen zusammen mit den Pastoren ihrer Gemeinden Stimmrecht. Von den Ältesten des Tagungsortes haben nur zwei Stimmrecht; den übrigen Ältesten wird die Teilnahme und das Rederecht zugestanden."