4. Artikel (Gen)

"Es sollen auch diejenigen niederländischen Pastoren zur Unterschrift aufgefordert werden, die bei dieser Versammlung nicht anwesend sind. Ebenso soll auch von all denen eine Unterschrift geleistet werden, die künftig zum Dienst am Wort berufen werden, und zwar vor Antritt ihres Dienstes."